In Bayern gilt ab Donnerstag, 2.September ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel! Die aktuelle Inzidenz für den Landkreis Neustadt an der Aisch liegt aktuell über diesem Wert. Daher gilt für die Innengastronomie:
Zutritt nur für Geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfung)
oder
Genesene (mit aktuell gültigem Nachweis)
oder
Getestete (schriftliches oder elektronisches, negatives Testergebnis –> „Apotheker-Test“ oder vom Testzentrum)
KEINE SELBSTTESTS VOR ORT!
mit Maske auf dem Weg zum Tisch oder zur Toilette