3-G-Regelung

In Bayern gilt ab Donnerstag, 2.September ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel! Die aktuelle Inzidenz für den Landkreis Neustadt an der Aisch liegt aktuell über diesem Wert. Daher gilt für die Innengastronomie:

Zutritt nur für Geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfung)

oder

Genesene (mit aktuell gültigem Nachweis)

oder

Getestete (schriftliches oder elektronisches, negatives Testergebnis –> „Apotheker-Test“ oder vom Testzentrum)

KEINE SELBSTTESTS VOR ORT!
mit Maske auf dem Weg zum Tisch oder zur Toilette