Weihnachtsmenü zum Abholen

Alle Jahre wieder…

…so bieten wir euch auch in diesem Jahr ein Genussmenü zum Abholen für die Weihnachtsfeiertage an (24-12-26.12.2021):

Vorspeise: Marinierte Garnelen auf Tomaten-Couscous-Salat mit Limetten-Dip

Hauptgang 1: Gelackte Entenbrust mit Wok-Gemüse und Pastinaken-Stampf

Hauptgang 2: Geschmortes vom Bio Rind „Triesdorfer-Tiger“ mit Brezenknödel und Gemüse

Dessert: Gebrannte Lebkuchencreme

Abholzeiten: am 24.12.2021 nach telefonischer Absprache. Natürlich könnt ihr jeden Gang auch einzeln bestellen.

Krankenhausampel auf Rot

Aufgrund der aktuellen Lage (Krankenhausampel auf Rot), gilt in unserem Restaurant ab dem 11.11.2021 die 2G-Regelung.

Hier eine Erklärung, was das für Sie bei einem Besuch bedeutet:

Zutritt nur für Geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfung)

oder

Genesene (mit aktuell gültigem Nachweis)

Seitens der Betriebe muss eine Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass jeder Impf- und Genesenenausweis genaustens kontrolliert und mit einem Ausweisdokument abgeglichen werden muss. 

Weiterhin gilt auf dem Weg zum Tisch oder zur Toilette eine FFP2-Maskenpflicht.

3-G-Regelung

In Bayern gilt ab Donnerstag, 2.September ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel! Die aktuelle Inzidenz für den Landkreis Neustadt an der Aisch liegt aktuell über diesem Wert. Daher gilt für die Innengastronomie:

Zutritt nur für Geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfung)

oder

Genesene (mit aktuell gültigem Nachweis)

oder

Getestete (schriftliches oder elektronisches, negatives Testergebnis –> „Apotheker-Test“ oder vom Testzentrum)

KEINE SELBSTTESTS VOR ORT!
mit Maske auf dem Weg zum Tisch oder zur Toilette

Vielen Dank!

Mit diesem Video wollen wir uns bei unseren treuen Gästen für die Unterstützung während des Lockdowns bedanken.

Wir freuen uns, euch wieder persönlich in unserem Restaurant und Biergarten begrüßen zu können und bieten auch weiterhin unser Genussmenü zum Abholen an.

Vielen Dank!

Familie Schwemmer

Inzidenz unter 35

Da die Inzidenz aktuell unter 35 liegt, gelten für den Landkreis Neustadt an der Aisch seit dem 1.06.2021 neue Regelungen. Unter folgenden Bedingungen ist ab Mittwoch, den 2.Juni ein Besuch bei uns möglich:

  • Bei einem stabilen Inzidenzwert von unter 35 benötigen Sie nur noch eine Registrierung und KEINEN Test mehr!
  • Aus einem Hausstand dürfen beliebig viel Personen an einem Tisch sitzen.
  • Ab jetzt kann ein Hausstand mit zwei weiteren Hausständen (ohne Test), mit maximal 10 Personen an einem Tisch sitzen. (Kinder unter 14 Jahre zählen nicht).
  • Weiterhin gilt natürlich das 2-fach Geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfung), oder Genesene (Definition siehe Homepage Bundesgesundheitsministerium), auch nicht mitgezählt werden.